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Dokument-ID: 158115
Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt (BPV Seilfahrt)
§ 141.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, für die keine schlagwettergeschützte Ausführung vorgeschrieben ist, müssen monatlich durch elektrotechnisch ausgebildete Betriebsaufseher geprüft werden.