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Dokument-ID: 204444
Bohrarbeitenverordnung (BohrarbV)
§ 4. Gefahrenermittlung und -beurteilung sowie Festlegung von Schutzmaßnahmen
Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie Festlegung von Schutzmaßnahmen ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:
- Umfeld der Bohr- oder Behandlungsanlage, wie instabile Bodenverhältnisse, Naturereignisse, klimatische Bedingungen, betriebsfremde Personen,
- Erbohren von unter Druck stehenden flüssigen oder gasförmigen Medien,
- Erbohren von gesundheitsgefährdenden oder brennbaren Gasen,
- Bedienung der Bohrausrüstung,
- Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen,
- Benutzung von Arbeitsmitteln mit Quetsch- und Scherstellen,
- potenzielle Zündquellen,
- gefährliche Arbeiten oder normalerweise gefahrlose Arbeiten, die sich mit anderen Arbeitsvorgängen überschneiden und die daher in ihrer Gesamtwirkung eine ernste Gefährdung bewirken können,
- Absturz und Fall.