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Vorschrift | Inhaltsverzeichnis
Bohrarbeitenverordnung (BohrarbV)
idF BGBl. II Nr. 330/2024
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Bohr- und Behandlungsarbeiten und mit der die Verordnung explosionsfähige Atmosphären geändert wird (Bohrarbeitenverordnung – BohrarbV)
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Aufsichtsperson
- § 4. Gefahrenermittlung und -beurteilung sowie Festlegung von Schutzmaßnahmen
- § 5. Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigabe
- § 6. Prüfung und Wartung von Bohr- und Behandlungsanlagen
- § 7. Kommunikations-, Warn- und Alarmsysteme
- § 8. Sammelstellen und Namensliste
- § 9. Sicherheitsübungen
- § 10. Fernbedienung in Notfällen
- § 11. Bohrlochkontrolle
- § 12. Brandschutz
- § 13. Schutz vor gesundheitsgefährdender Atmosphäre
- § 14. Wiederbelebungsgeräte
- § 15. Arbeitsplätze
- § 16. Gerüstbühnen
- § 17. Sicherung gegen Absturz
- § 18. Außer- und In-Kraft-Treten, Richtlinienumsetzung