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Dokument-ID: 1067027
Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020)
§ 94. Information
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat der Bevölkerung sowie Behörden und Interessenträgern, die in den Schutz vor Radon involviert sind, Informationen bereitzustellen über
- die Exposition durch Radon in Innenräumen und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken,
- die Wichtigkeit der Durchführung von Radonmessungen,
- die möglichen technischen Maßnahmen zur Verringerung der Radonkonzentration,
- die wesentlichen Inhalte des Radon-Maßnahmenplans gemäß § 93 Abs. 1 und der Umsetzungsstrategien gemäß § 93 Abs. 3 sowie
- die Ergebnisse aus den Erhebungen gemäß § 92 Abs. 1.