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Dokument-ID: 285967

Vorschrift

Burgenländische Gassicherheitsverordnung 2011 (Bgld. GSV 2011)

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Gegenstand

idF LGBl. Nr. 34/2011 | Datum des Inkrafttretens 27.04.2011

(1) Diese Verordnung legt

1.

Sicherheitserfordernisse, die bei der Errichtung, der Änderung, der Instandhaltung und beim Betrieb von Gasanlagen einzuhalten sind, und

2.

nähere Vorschriften zur Durchführung der Abnahme und der wiederkehrenden Prüfungen fest.

(2) Soweit nach den Bestimmungen dieser Verordnung Richtlinien oder ÖNORMEN heranzuziehen sind, können auch gleichwertige Europäische Normen bzw. gleichwertige Normen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines sonstigen Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums herangezogen werden.