© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 142427
Feuerpolizeiordnung
C. Vorschriften für den Brandfall
§ 22.
(1) Wer ein Schadenfeuer entdeckt, ist unter Strafe verpflichtet, dasselbe sofort zu löschen.
(2) Ist es zweifelhaft, ob die Löschung ohne weitere Hilfe gelingen wird, so ist er weiter unter Strafe verpflichtet, den schadenbedrohten Eigentümer und die Feuerwehr zu verständigen oder für deren zuverlässige Verständigung zu sorgen.
(3) In welcher Weise der Ausbruch eines Brandes der Bevölkerung bekannt gemacht wird, bestimmt des Näheren die Brandschutzordnung der Gemeinde.