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Dokument-ID: 734354
NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014)
§ 41. Aufschriften
(1) Bei Leckanzeigegeräten sind Hinweise auf die erforderlichen Sofortmaßnahmen, die bei einer Leckanzeige durchzuführen sind, anzubringen.
(2) Bei der Füllstelle ist ein Hinweis auf die gelagerte Ölsorte und die eingebaute Überfüllsicherung anzubringen.