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NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014)
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Teil I § 1. - § 2.
Begriffsbestimmungen und gleichwertiges Abweichen -
Teil II § 3. - § 3a.
Bautechnische Anforderungen -
Teil III § 4. - § 14.
Sondervorschriften für bestimmte Bauwerke- § 4. Anwendungsbereich
- § 5. Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen
- § 6. Kindergärten und Schulen
- § 7. Bauwerke mit besonderem Verwendungszweck und Bauwerke mit erschwerten Bedingungen für den abwehrenden Brandschutz
- § 8. Denkmalgeschützte und erhaltungswürdige Bauwerke
- § 9. Bauwerke vorübergehenden Bestandes und Notstandsbauten
- § 10. Land- und forstwirtschaftliche Bauwerke
- § 11. Mindestanzahl von Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge
- § 12. Anforderungen an Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge
- § 13.
- § 14. Abstellanlagen für Fahrräder
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Teil IV § 15. - § 30a.
Heizungen und Blockheizkraftwerke-
Abschnitt A § 15.
Brennstoffe -
Abschnitt B § 16.
Aufstellung und Einbau von Feuerungsanlagen -
Abschnitt C § 17. - § 24.
Kleinfeuerungen -
Abschnitt D § 25. - § 26b.
Feuerungsanlagen mit mehr als 400 kW Nennwärmeleistung- § 25. Emissionsgrenzwerte, Intervalle und Umfang der Überprüfungen für Feuerungsanlagen mit mehr als 400 kW Nennwärmeleistung und weniger als 1 MW...
- § 26. Emissionsgrenzwerte, Intervalle und Umfang der Überprüfungen für mittelgroße Feuerungsanlagen
- § 26a. Übergangsbestimmungen und Ausnahmen für mittelgroße Feuerungsanlagen
- § 26b. Pflichten des Eigentümers von mittelgroßen Feuerungsanlagen
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Abschnitt E § 27. - § 29.
Überprüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln -
Abschnitt F § 30.
Blockheizkraftwerke -
Abschnitt G § 30a.
Ausnahmen von Prüfpflichten
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Teil V § 31.
Zentralheizungsanlagen mit elektrischer Widerstandsheizung, Wärmepumpen und Klimaanlagen -
Teil VI § 32. - § 42.
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten-
Abschnitt A § 32. - § 33.
Allgemeine Bestimmungen -
Abschnitt B § 34.
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrenkategorien I, II und III -
Abschnitt C § 35. - § 42.
Lagerbehälter und Leitungen für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie IV
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Teil VII § 43. - § 45.
Umgesetzte EU-Richtlinien, Schlussbestimmungen - Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 2.1
- Anlage 2.2
- Anlage 2.3
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9
- Anlage 10
- Anlage 11
- Anlage 12
- Anlage 13
- Anlage 14
- Anlage 15
- Anlage 16