Dokument-ID: 734308

Vorschrift

NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014)

Inhaltsverzeichnis

§ 28. Überprüfungsverfahren

idF LGBl. Nr. 4/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.02.2015

Die Überprüfung hat nach den Regeln der Technik zu erfolgen. Wenn deren Anwendung nicht möglich ist, ist dies im Prüfbericht zu vermerken und zu begründen.