Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß ASchG
-
Rechtliche Grundlagen – ASchG und Verordnungen
Die Durchführung und Dokumentation einer Evaluierung (in Österreich auch unter der Bezeichnung Arbeitsplatzevaluierung, Gefährdungsbeurteilung, Gefahrenevaluierung bekannt) ist eine zentrale Forderung des ASchG.Christian Schenk - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 347542 -
Grundlagen der Durchführung nach dem ASchG
Die zentrale Bestimmung für die Arbeitsplatzevaluierung ist § 4 ASchG, der Arbeitgeber verpflichtet, alle für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bestehehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen.Christian Schenk - Renate Novak - Josef Kerschhagl - Maria Lang - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 347555 -
Grundlagen der Dokumentation nach der DOK-VO
Die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung müssen in den so genannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (S&G-Dokumente) schriftlich festgehalten werden.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 347566 -
Evaluierung gefährlicher Arbeitsstoffe
Der Ablauf der speziellen Evaluierung von gefährlichen Arbeitsstoffen ist allgemein in § 41 ASchG geregelt, die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung in § 43 ASchG.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 347576 -
Evaluierung von Explosionsgefahren
Die spezielle Evaluierung explosionsgefährlicher Atmosphären und Bereiche muss anhand des folgenden in § 4 der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) festgelegten, Ablaufschemas erfolgen.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 347598 -
Gefährdungsermittlung, -beurteilung und Maßnahmensetzung (Evaluierung) und ArbeitnehmerInnenschutz
Die Gefahrstoffevaluierung stellt ein Kernelement des ArbeitnehmerInnenschutzrechtes dar. §§ 4 und 5 ASchG ordnen an, dass Gefahren, die iZm der Arbeit stehen, zu ermitteln und zu beurteilen sind. In der Folge sind entsprechende Maßnahmen zu setzen.Marko Sušnik - Norbert Neuwirth | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 868337