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Lagerung von Sprengmitteln
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Lagerung von Sprengmitteln
Unter Sprengmittel – Überbegriff für Sprengstoffe und Zündmittel – werden alle Erzeugnisse verstanden, die bei willkürlich auslösbaren chemischen Zustandsänderungen derart Energie frei werden lassen, dass feste Körper gesprengt werden können.Regina Holleis - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294765 -
Übernahme von Sprengmitteln
Der Bezug von Sprengmitteln erfolgt über den so genannten Verschleißer (Händler von Sprengmitteln mit besonderer gewerblicher Berechtigung). Zuvor ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein Bezugsschein einzuholen.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294772 -
Lagerhaltung von Sprengmitteln
Für die Durchführung von Sprengarbeiten – dazu gehört auch die Übernahme sowie die Einlagerung und Ausgabe von Sprengmitteln – ist der Sprengbefugte selbst verantwortlich.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294776 -
Anforderungen an Sprengmittellager
Das Sprengmittelgesetz 2010, BGBl I, Nr 121/2009, löst das bisherige Schieß- und Sprengmittelgesetz aus dem Jahr 1935 ab und gilt ab 1. Jänner 2010.Regina Holleis - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294781 -
Zwischenlagerung von Sprengmitteln
Bei abgelegenen Arbeitsstellen darf der voraussichtliche Tagesbedarf an Sprengmitteln nicht erst unmittelbar vor dem Laden, sondern schon bei Beginn der Arbeitsschicht aus dem Lager übernommen werden.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294784 -
Unbrauchbare Sprengmittel
Als unbrauchbar gelten Sprengstoffe und Zündmittel, deren Beschaffenheit sich durch mechanische oder thermische Beanspruchungen, chemische Einwirkungen, Wasser oder Feuchtigkeit oder zu lange Lagerung verändert hat.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294786 -
Sprengmittellagerverordnung
Aufgrund des § 35 Abs 2 und 3 des Sprengmittelgesetzes 2010, BGBl I Nr 121/2009 wurde die Verordnung des Bundesministeriums für Inneres über Lager für Schieß- und Sprengmittel (Sprengmittellagerverordnung – SprLV) - BGBl II Nr 483/2010 erlassen.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1144745 -
Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung
Aufgrund von § 181 Abs 1 des Mineralrohstoffgesetzes, BGBl I Nr 38/1999, existiert eine weitere Verordnung für die Lagerung von Sprengmitteln: Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung – (B-SprLV), BGBl II Nr 459/2011.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1175582 -
Sprengarbeitenverordnung
Die mit Dezember 2023 novellierte Sprengarbeitenverordnung (SprengV) trifft ebenfalls Aussagen zur Lagerung und zum Umgang mit Sprengmitteln. Die Übernahme, Lagerung und Entnahme von Sprengmitteln ist in § 7 geregelt.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1175624