Rauchen/Rauchverbot

  • Nichtraucherschutz

    Zur Regelung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmer/innen am Arbeitsplatz, die bei ihrer Tätigkeit Gefahren und Belastungen ausgesetzt sind, findet das Arbeitsschutzrecht Anwendung.
    Josef Kerschhagl - Ernst Piller - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454221
  • Nichtraucherschutz nach ASchG und Arbeitsstättenverordnung

    Das Rauchverbot des § 30 ASchG soll NichtraucherInnen vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakrauches schützen. Lesen Sie mehr in diesem Fachbeitrag.
    Josef Kerschhagl - Ernst Piller - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454240
  • Tabakrauch – gefährlicher Stoff

    Tabakrauch bzw kalter Rauch ist ein gefährlicher Stoff nach § 27 Abs 2 Z 3 lit a der Arbeitsstättenverordnung (AStV), der die Raumluft belastet.
    Josef Kerschhagl - Ernst Piller - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454257
  • Arbeitsrechtliche Rauchverbote, Betriebsvereinbarung

    Rauchverbote können durch Einzelvereinbarung oder durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung getroffen werden. Eine solche Betriebsvereinbarung ist „erzwingbar“.
    Josef Kerschhagl - Ernst Piller - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454279
  • Rauchverbote nach Tabakgesetz

    In Bezug auf Rauchverbote sind neben dem ASchG das Tabakgesetz und das Mutterschutzgesetz relevant. Die betrieblichen Kontrollen hinsichtlich Arbeitsschutz führt das Arbeitsinspektorat durch.
    Josef Kerschhagl - Ernst Piller - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454288