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Dokument-ID: 784110
NÖ Feuerwehrgesetz 2015 (NÖ FG 2015)
§ 32. Erhebungen über die Brand- und Gefahrenursache
Soweit möglich, ist schon während des Einsatzes, sonst aber unverzüglich danach festzustellen, ob und welche Umstände oder Handlungen den Brand oder die Gefahr verursacht haben. Diese Erhebungen obliegen nur insoweit der Gemeinde, als sie nicht durch andere Behörden erfolgen.