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Dokument-ID: 622364
Oö. Bautechnikgesetz 2013 (Oö. BauTG 2013)
§ 14. Sonstige Abflüsse
Sonstige Abflüsse, insbesondere solche aus landwirtschaftlichen Anlagen, wie zB aus Stallungen, Düngersammelanlagen oder Silos, sind so zu sammeln, dass die Hygiene und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden.