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Dokument-ID: 201429
1. Abschnitt
Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 (TFPO)
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden, die Sicherheitsmaßnahmen nach einem Brand sowie die Ermittlung der Brandursachen.
(2) Durch dieses Gesetz werden sonstige Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden sowie die Zuständigkeit des Bundes nicht berührt.