© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 161900
Wiener Feuerwehrgesetz
§ 13. Auflassung von Freiwilligen Feuerwehren
Ist der Weiterbestand einer Freiwilligen Feuerwehr nicht mehr erforderlich, so kann deren Auflassung angeordnet werden.