Antrag auf Feststellung gem § 6 Abs 1 Z 2 AWG 2002
Das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) bildet die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Österreich. Die wichtigsten Inhalte des AWG 2002 betreffen folgende Themenbereiche: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung von Abfällen aber auch zahlreiche Pflichten von Personen, die in der Abfallwirtschaft arbeiten usw. Es können je nach Themenbereich bzw Schwerpunkt unterschiedliche Anträge gestellt werden, wie etwa ein Feststellungsantrag. Dieser Antrag auf Feststellung gem § 6 Abs 1 Z 2 AWG 2002 bezieht sich auf insgesamt rund 4 Tonnen Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten könnten. Diese sind im Rahmen von Abbruchtätigkeiten aufgetreten.
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Antrag gem § 6 AWG 2002 – Feststellungsantrag
Antrag auf Feststellung gem § 6 Abs 1 Z 2 AWG 2002
1. Ausgangslage
2. Feststellungsgegenstand
3. Begründete Zweifel an der Zuordnung zu einer Abfallart
4. Antrag
Anmerkungen
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