Pflichten nach dem Strahlenschutzgesetz
Nach § 15 Abs 1 Strahlenschutzgesetz 2020 unterliegen Tätigkeiten in Verbindung mit Strahlenquellen der Bewilligungspflicht sowie, sofern sie nicht ausdrücklich davon ausgenommen sind, einer Meldepflicht an die zuständige Behörde. Darüber hinaus können auch Errichtungs- bzw Betriebsbewilligungen erforderlich sein.
In diesem Gratis-Dokument finden Sie ua Informationen zu Folgendem:
- Welche Voraussetzungen gelten für die Erteilung einer Betriebsbewilligung?
- Welche Tätigkeiten in Verbindung mit Strahlenquellen unterliegen der Bewilligungs- bzw Meldepflicht?
- Welche Tätigkeiten sind davon ausgenommen?
- Welche Antragsunterlagen sind grundsätzlich vorzulegen und wann erlöschen Bewilligungen?
- Sind bauliche Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich?
- Was ist bei Gefahr im Verzug zu tun?
Ihre Vorteile
- Rechtssichere Informationen als Word-Dokument zum Sofort-Download
- Von Experten verfasst und regelmäßig aktualisiert.
- Pflichten bei Tätigkeiten mit Strahlenquellen
- Antragsunterlagen
- Errichtungsbewilligung, Probebetrieb
- Betriebsbewilligung / Genehmigungsbescheid
- Änderungen der Tätigkeit oder der baulichen Strahlenschutzmaßnahmen
- Wechsel in der Inhaberschaft einer Bewilligung
- Gefahr im Verzug
- Beendigung oder Unterbrechung der Tätigkeit, Erlöschen der Bewilligung
- Auszug aus dem StrSchG 2020
Füllen Sie das Bestellformular mit allen notwendigen Daten (*) aus. Bestellen Sie zum ersten Mal bei uns, dann erhalten Sie nach Absenden der Bestellung eine E-Mail mit der Sie mittels Klick auf den enthaltenen Link Ihre E-Mail-Adresse bestätigen damit Ihre Bestellung weiter bearbeitet werden kann.
Sie haben bereits bei WEKA bestellt? Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein um die Daten der letzten Bestellung zu übernehmen.
Nach erfolgter Bestellung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse inkl Download-Link für Ihren Download.
Der Download-Link ist 4 Tage gültig – bitte speichern Sie Ihren Download zur weiteren Verwendung lokal ab.
Sollten Sie keine E-Mails erhalten, dann prüfen Sie bitte Ihren Spam Ordner.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne unter 01/97000-100 bzw. kundenservice@weka.at zur Verfügung.