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Praxiswissen
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Sicherheitspolizeiliche Maßnahmen (Novelle 2019)
Die zentrale Rechtsgrundlage für sicherheitspolizeiliche Gewaltschutzmaßnahmen findet sich in § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG), der in der seit 01.01.2020 geltenden Fassung das Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt regelt.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071409 -
Betretungs- und Annäherungsverbot – Gefährdung(sprognose)
In diesem Fachbeitrag finden Sie die Voraussetzungen damit ein Betretungs- und Annäherungsverbot nach § 38a SPG ausgesprochen werden darf.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071410 -
Schutz(bereich) und Ausnahmen
Mit dem Betretungsverbot verbunden ist das Verbot der Annäherung an den Gefährdeten im Umkreis von hundert Metern (Annäherungsverbot).Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071411 -
Pflichten der Sicherheitsdienstorgane
Welche Pflichten gegüber dem Opfer bzw dem Gefährder müssen von den Sicherheitsdienstorgane wahrgenommen werden? Antworten dazu finden Sie in diesem Fachbeitrag.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071413 -
Gewaltpräventionsberatung (ab 01.01.2021)
Mit 01.01.2021 wird § 38a Abs 8 SPG Inkrafttreten, der für den Gefährder die Pflicht zur Absolvierung einer Gewaltpräventionsberatung regelt.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071416 -
Verbotsaufhebung/Schlüssel
Die Information des Gefährdeten sowie die Aufhebung des Betretungs- und Annäherungsverbots haben nach Möglichkeit mündlich oder schriftlich durch persönliche Übergabe zu erfolgen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071417 -
Befristung/Ende des Verbots
Das Betretungs- und Annäherungsverbot endet zwei Wochen nach seiner Anordnung (bei Betretungs- und Annäherungsverboten ohne EV).Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071418 -
Maßnahmenbeschwerde
Die Anordnung eines Betretungsverbotes kann als Akt unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Rahmen einer Maßnahmenbeschwerde bei den Landesverwaltungsgerichten angefochten werden (§ 88 Abs 1 SPG).Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071419 -
Verwaltungsstrafe bei Verstoß
Mit welchen hat ein Gefärder zu rechnen, wenn die gegen das Betretungs- und Annäherungsverbot verstoßen wird?Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071420 -
Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz
Das Gewaltschutzgesetz 2019 schafft eine Rechtsgrundlage für die Einberufung von so genannten „sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen“.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071421