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Sicherheitspolizeiliche Maßnahmen (Novelle 2019)
Praxiswissen
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Sicherheitspolizeiliche Maßnahmen (Novelle 2019)
Die zentrale Rechtsgrundlage für sicherheitspolizeiliche Gewaltschutzmaßnahmen findet sich in § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG), der in der seit 01.01.2020 geltenden Fassung das Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt regelt.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071409 -
Betretungs- und Annäherungsverbot – Gefährdung(sprognose)
In diesem Fachbeitrag finden Sie die Voraussetzungen damit ein Betretungs- und Annäherungsverbot nach § 38a SPG ausgesprochen werden darf.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071410 -
Schutz(bereich) und Ausnahmen
Mit dem Betretungsverbot verbunden ist das Verbot der Annäherung an den Gefährdeten im Umkreis von hundert Metern (Annäherungsverbot).Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071411