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Teil A – Theorie
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Einvernehmliche Scheidung – Definition
Die einvernehmliche Ehescheidung ist in § 55a EheG geregelt. Verfahrensrechtliche Voraussetzung der einvernehmlichen Ehescheidung ist ein gemeinsamer Antrag der Eheleute beim Außerstreitrichter.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251228 -
Voraussetzungen
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Gerichtszuständigkeit
Dieser Beitrag behandelt die Gerichtszuständigkeiten, die sachliche, örtliche und internationale Zuständigkeit für Ehesachen.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 816166 -
Verfahren, Gebühren
In diesem Beitrag finden Sie alle Infos zu Verfahren und Gebühren bei einer einvernehmlichen Ehescheidung.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 816175 -
Für die Scheidungsvereinbarung relevante Punkte (Übersicht)
Für die Scheidungsvereinbarung relevante Punkte sind ua die Zuständigkeit, das Erfassen der persönlichen Daten der Parteien, materielle Voraussetzungen, usw.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 816177 -
Erbrecht und Namensrecht
Stirbt ein Ehegatte vor Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses, so ist ein schon ergangener Scheidungsbeschluss wirkungslos.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 816183 -
Einvernehmliche Scheidung und Sozialversicherung
Eine allfällige Mitversicherung erlischt mit dem Tag der Rechtskraft der Scheidung, das rechtskräftige Scheidungsurteil ist als Nachweis an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 816185 -
Einvernehmliche Scheidung und Steuern