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Teil A – Theorie
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Allgemeines zur eingetragenen Partnerschaft
Eine eingetragene Partnerschaft ist sowohl hinsichtlich der Ausgestaltung als auch in Bezug auf die Rechtsfolgen weitestgehend der Ehe gleichgestellt.Andrea Futterknecht - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965730 -
Begründung einer EP
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Partnerschaftspakte und Vorausvereinbarungen
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Eingetragene Partnerschaft – Sonstige Verträge
Eingetragene Partner können miteinander auch sonstige Verträge wie Kaufverträge, Dienstverträge usw schließen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965818 -
Rechte und Pflichten in einer EP
Die Lebensgemeinschaft der eingetragenen Partner soll unter Rücksichtnahme aufeinander mit dem Ziel voller Ausgewogenheit ihrer Beiträge einvernehmlich gestaltet werden.Andrea Futterknecht - Redaktion WEKA - Daniela Stefanska | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965820 -
Unterhalt
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Auflösung einer EP
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Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse eingetragener Partner
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Nachpartnerschaftliche Haftung für Kredite
Grundsätzlich kann der Ausfallsbürge – vorbehaltlich des § 1356 ABGB – nur wegen des Betrags belangt werden, der vom Hauptschuldner nicht in angemessener Frist hereingebracht werden kann.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 966291 -
Nichtigerklärung der EP – Folgen
Ein eingetragener Partner, dem die Nichtigkeit der eingetragenen Partnerschaft bei der Begründung nicht bekannt war, kann erklären, dass es für ihr Verhältnis in vermögensrechtlicher Beziehung bei den Folgen der Nichtigkeit bleiben solle.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 966383 -
Sonstige Auswirkungen der EP
Eine Auswirkung der eingetragenen Partnerschaft ist beispielsweise, dass für eingetragene Partner die gleichen erbrechtlichen Regelungen wie für Ehegatten gelten.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 966385