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Teil A – Theorie
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Mediation – Grundlagen
Unter dem Begriff der Mediation versteht man eine Form der Konfliktlösung, bei der die Konfliktparteien unter Anleitung einer neutralen dritten Person gemeinsam eine Lösung für ihr Problem erarbeiten.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241471 -
Das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen
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Mediation – Geförderte Familien(Co)mediation
Der § 39c Familienlastenausgleichgesetzes sieht die Möglichkeit der Förderung von Mediation in Scheidungs- und Trennungssituationen vor, wofür es auch ein eigenes Tarifsystem mit unterschiedlichen Stufen gibt.Andrea Futterknecht - Ulrich Wanderer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256499 -
Mediation – Collaborative Law (CL)
Unter Collaborative Law oder "kooperatives Anwaltsverfahren" versteht man ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, das von seinem Ablauf her zwischen Mediation und den klassischen Vergleichsverhandlungen vor Gericht steht.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251539