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Scheidung wegen Verschuldens
Praxiswissen
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Verschuldensscheidung
Folgender Beitrag erklärt, unter welchen Umständen ein Ehegatte die Scheidung wegen Verschuldens (§49 EheG) begehren kann.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 830891 -
Voraussetzung: Zerrüttung der Ehe
Voraussetzung für die Scheidung nach § 49 EheG ist der Eintritt einer unheilbaren Zerrüttung der Ehe. Zwischen der geltend gemachten Eheverfehlung und der Zerrütung muss ein Kausalzusammenhang bestehen.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 830893 -
Einzelne wichtige Begriffe
Eine Eheverfehlung im engeren begeht ein Partner, der dem anderen Ehegatten gegenüber bestehende, ehelichen Pflichten verletzt. Eine Eheverfehlung im weiteren Sinn liegt bei ehrlosem oder unsittlichem Verhalten vor.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 830896