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Dokument-ID: 164022
Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002)
§ 48. Nicht anwendbare Regelungen über das Wohnungseigentum
Für das vorläufige Wohnungseigentum des Alleineigentümers gelten insbesondere folgende Regelungen der übrigen Abschnitte dieses Bundesgesetzes nicht:
- die Bestimmung des § 4 über die Wirkung der Wohnungseigentumsbegründung auf ein bestehendes Mietverhältnis,
- die Regelungen des 4. Abschnitts über die Eigentümerpartnerschaft,
- die Regelungen des 6. Abschnitts über die Eigentümergemeinschaft, den Verwalter und das Vorzugspfandrecht,
- die Regelungen des 7. Abschnitts über die Verwaltung der Liegenschaft,
- die Bestimmung des § 36 über die Ausschließung von Wohnungseigentümern,
- die Bestimmung des § 52 über das wohnungseigentumsrechtliche Außerstreitverfahren mit Ausnahme der Regelungen über die Nutzwertfestsetzung.