Die allgemeinen Eintragungen des § 3 FBG müssen bei sämtlichen Rechtsformen vorgenommen werden. Dies sind va Firmenbuchnummer, eine Firma, die Rechtsform, der Unternehmenssitz, eine kurze Bezeichnung des Geschäftszweiges, der Tag der Feststellung der Satzung, die vertretungsbefugten Personen und die Prokuristen einzutragen. Auf Antrag der Gesellschaft ist auch deren Internetadresse einzutragen.
Zudem müssen bei Aktiengesellschaften die Aufsichtsratsmitglieder, das Grundkapital, die Art der Aktien, der Tag der Einreichung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie deren Abschlussstichtag und, falls vorhanden, der Alleinaktionär eingetragen werden. Bei börsenotierten Gesellschaften sind Börsenotierung und Internetadresse einzutragen.