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Prüfung der Anmeldung durch das Firmenbuchgericht
Vorgehen des Gerichtes nach Antragstellung: Formelle und materielle Prüfung, Möglichkeit einer mündlichen Verhandlung, Verbesserungsverfahren, Fristsetzungsantrag
Praxiswissen
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Prüfung der Anmeldung durch das Firmenbuchgericht
Die formelle Prüfung des Eintragungsgesuches umfasst mehrere Punkte, welche Sie in diesem Beitrag aufgelistet finden.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338652 -
Das Verbesserungsverfahren
Im Falle, dass eine Firmenbuchanmeldung unvollständig bzw mit einem sonstigen behebbaren Mangel behaftet ist, hat das Firmenbuchgericht dem Antragsteller die Verbesserung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist aufzutragen.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338783 -
Verständigung von Beteiligten
Gem § 18 FBG ist im Falle, dass durch eine Verfügung des Firmenbuchgerichtes in die Rechte eines materiell Beteiligten eingegriffen werden soll, dieser Betroffene vom beabsichtigten Eingriff – vorher – zu verständigen.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339192