1. Werden aufgrund eines in der Stiftungsurkunde gem §§ 3 Abs 2 iVm § 33 Abs 2 PSG verankerten unbeschränkten Gestaltungsrechts der ersten Stiftergeneration („zeitliche Staffelung der Gestaltungsrechte“) von der letzten Vertreterin der ersten Stiftergeneration Änderungen in der Begünstigtenstellung vorgenommen, bedarf es hierzu keiner Verzichtshandlung bzw keiner Zustimmung von nachgereihten Mitstiftern.
2. Es liegen keine Gegenleistung und kein wirtschaftlicher Vorteil iSd § 29 Z 3 EStG 1988 vor, wenn ein verzichtbares Recht bzw. ein Klagsverzicht nicht gegenständlich sind.
© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Leitsätze
-
Verzicht auf Begünstigtenstellung und Steuerpflicht bei entgeltlichem Verzicht auf eine Begünstigtenstellung
Birgit Zettel | Judikatur | Leitsatz | RV/7102639/2020 | BFG vom 29.06.2022 | Dokument-ID: 1135856 -
Zur Vereinbarkeit einer Ausschlussfrist zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs mit EU-Recht
Wird einem Steuerpflichtigen die Mehrwertsteuer ohne sein Verschulden erst mehrere Jahre nach der Lieferung in Rechnung gestellt und von ihm entrichtet, kann ihm die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs nicht mit der Begründung versagt werden, dass die in dieser Regelung vorgesehene Ausschlussfrist ab dem Zeitpunkt der Lieferung zu laufen begonnen habe und vor Stellung des Erstattungsantrags abgelaufen sei.WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz | C-533/16 | EuGH vom 21.03.2018 | Dokument-ID: 985010 -
Niederlassungsfreiheit bei grenzüberschreitender Umwandlung einer Gesellschaft
Art 49 und 54 AEUV stehen der Regelung eines MS, die die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer nach dem Recht eines MS gegründeten Gesellschaft in einen anderen MS, durch die sie unter Einhaltung der dort geltenden Bestimmungen in eine dem Recht dieses anderen MS unterliegende Gesellschaft umgewandelt werden soll, von der Auflösung der ersten Gesellschaft abhängig macht, entgegen.WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | C-106/16 | EuGH vom 25.10.2017 | Dokument-ID: 971966 -
Vollbeendigung einer Personengesellschaft erst mit Begleichung von Abgabenschulden
Die Vollbeendigung einer Personengesellschaft kann erst dann angenommen werden, wenn sämtliche Rechtsverhältnisse zum Bund als Abgabengläubiger abgewickelt worden sind.Judikatur | Leitsatz | 2004/13/0115 | VwGH vom 26.08.2009 | Dokument-ID: 255191 -
Zum Fremdvergleich bei einem Mietvertrag zwischen einer GmbH und deren Gesellschaftern
Verträge zwischen nahen Angehörigen werden nur dann anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.Judikatur | Leitsatz | 2004/13/0090 | VwGH vom 23.06.2009 | Dokument-ID: 249083 -
Abfertigungszahlung als verdeckte Gewinnausschüttung
Abfertigungszahlungen an Inhaber eines Gesellschaftsanteils können verdeckte Ausschüttungen nach § 8 Abs 2 KStG darstellen, wenn sie nach außen hin nicht hinreichend zum Ausdruck kommen, keinen klaren Inhalt haben oder einem Fremdvergleich nicht standhalten.Judikatur | Leitsatz | 2005/15/0058 | VwGH vom 16.11.2009 | Dokument-ID: 249064 -
Zur Förderung beruflicher Interessen als gemeinnütziger Zweck
Die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gewährt werden, sind an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach ihrer Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient.Judikatur | Leitsatz | 2005/15/0024 | VwGH vom 02.09.2009 | Dokument-ID: 250016 -
Teilwertabschreibung bei thesaurierenden Investmentfonds
Die Anschaffungskosten von Investmentfondanteilen werden durch die realisierten Erträge erhöht. Sofern der Wert der Investmentfondsanteile – seien es ausschüttende oder thesaurierende Fonds – niedriger ist als der Buchwert, kann diese Differenz im Wege einer Teilwertabschreibung gewinnmindernd ausgebucht werden.Judikatur | Leitsatz | 2006/15/0376 | VwGH vom 24.09.2008 | Dokument-ID: 246604 -
Versteuerung der Obmannfunktion für eine landwirtschaftliche Genossenschaft
Einkünfte, die ein Land- und Forstwirt als Obmann einer landwirtschaftlichen Genossenschaft erzielt, stellen, wenn diese Tätigkeit der eines Geschäftsführers oder Vereinsobmanns ähnelt, Verwaltung fremden Vermögens und somit Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit nach § 22 Abs 1 Z 2 EStG dar.Judikatur | Leitsatz | 2006/15/0217 | VwGH vom 29.07.2010 | Dokument-ID: 249829 -
Unterscheidung von selbstständigen und unselbstständigen Wirtschaftsgütern
Die Verkehrsauffassung entscheidet darüber, ob ein Teil eines Wirtschaftsgutes oder ein eigenständiges Wirtschaftsgut vorliegt.Judikatur | Leitsatz | 2006/15/0203 | VwGH vom 04.03.2009 | Dokument-ID: 251580