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Erklärung der Neugründung
Die Erklärung der Neugründung hat mittels Formular (NeuFö 2 für Betriebsgründungen ab 1.1.2013) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei allen Finanzämtern sowie im Internet ( www.bmf.gv.at ) erhältlich.
Praxiswissen
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Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs 1 NeuFöG)
Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472).Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283798 -
Erklärung der Neugründung bei mehreren Betriebsinhabern und/oder bei mehreren Behörden
Die Befreiungen des NeuFöG treten nur dann ein, wenn diejenige Person das Vorliegen der Voraussetzungen der Neugründung erklärt, die Abgabenschuldner der jeweiligen Abgaben, Gebühren oder Beiträge ist.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283800 -
Formmängel bei Erklärung der Neugründung
Bei fehlender Unterschrift auf einem verpflichtend nur schriftlich einzubringenden Antrag ist die Behörde verpflichtet, mit Mängelbehebungsauftrag (§ 85 Abs 2 BAO) vorzugehen (kein Ermessen).Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283804
Muster
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NeuFö 2 Erklärung gemäß § 4 bzw § 5a iVm § 4 NeuFöG
Steuerformular NeuFö2 (Erklärung gemäß § 4 bzw. § 5a iVm § 4 NeuFÖG, anwendbar für Neugründungen und Betriebsübertragungen ab 01.01.2013)WEKA (red) | Muster | Formular | pdf | 155,23 kB | Dokument-ID: 509014