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SCE-Richtlinie (SCE-RL)
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TEIL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN -
TEIL II
VERHANDLUNGSVERFAHREN IM FALL EINER SCE, DIE VON MINDESTENS ZWEI JURISTISCHEN PERSONEN SOWIE IM WEGE DER UMWANDLUNG GEGRÜNDETWIRD -
TEIL III
REGELUNG IM FALL EINES SCE, DIE AUSSCHLIESSLICH VON NATÜRLICHEN PERSONEN ODER VON NUR EINER EINZIGEN JURISTISCHEN PERSON ZUSAMMEN MIT NATÜRLICHEN PERSONEN GEGRÜNDET WIRD -
TEIL IV
STIMMBERECHTIGTE TEILNAHME AN DER GENERALVERSAMMLUNG ODER AN DER SEKTOR- ODER SEKTIONSVERSAMMLUNG -
TEIL V
SONSTIGE BESTIMMUNGEN -
ANHANG
AUFFANGREGELUNG (nach den Artikeln 7 und 8)