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Dokument-ID: 1077047
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
1.1.1.4. Besteuerung der Verschmelzung nach allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen
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Zur Einbindung des Umgründungssteuerrechtes in das allgemeine Steuerrecht siehe § 20 KStG 1988 und KStR 2013 Rz 1454 ff.
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Eine Verschmelzung berührt die Steuerrechtsverhältnisse auf drei Ebenen, nämlich der der übertragenden Körperschaft, der übernehmenden Körperschaft und der Gesellschafter der beteiligten Körperschaften.
Zu den Rechtsfolgen einer nicht unter Art. I UmgrStG fallenden Verschmelzung siehe Rz 386 ff.