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Umgründungssteuerrichtlinien 2002
1.2.3.2. Gewinnermittlung bei Auslandsverschmelzungen
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Führt eine Auslandsverschmelzung zum Übergang einer inländischen Betriebsstätte, kommt es zur Buchwertfortführung. Da die subjektive und objektive Steuerpflicht der ausländischen übertragenden Körperschaft mit Ablauf des Verschmelzungsstichtages endet, hat sie daher ebenso wie bei Inlandsverschmelzungen eine Schlussbilanz der Betriebsstätte zum Verschmelzungsstichtag unter Beachtung der nach § 21 Abs 1 Z 1 KStG 1988 maßgebenden Gewinnermittlungsvorschriften des EStG 1988 aufzustellen.
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Bei der Übertragung außerbetrieblichen Vermögens, insbesondere einer Beteiligung im Sinne des § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 sind die (außerbetrieblichen) Anschaffungskosten fortzuführen.
Zu den Umgründungskosten siehe Rz 141.