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Dokument-ID: 356988
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
1.7.6.3. Verschmelzung des ausländischen Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Körperschaft
354e
Die Verschmelzung des ausländischen Gruppenträgers auf eine nicht der Unternehmensgruppe angehörige in- oder ausländische Körperschaft beendet – wie in Rz 354d ausgeführt – stets die Unternehmensgruppe.