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Umgründungssteuerrichtlinien 2002
2.3.5.3.1.3. Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988
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Bei einem Wechsel auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988 sind zusätzlich die Änderungen aufgrund der unterschiedlichen zeitlichen Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei einem Bestandsvergleich und einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem für Betriebsvorgänge, die Waren betreffen. Zum Umwandlungsstichtag ausgewiesene Forderungen aufgrund von Warenlieferungen sowie der Warenbestand der Kapitalgesellschaft sind als Abschlag, Lieferantenverbindlichkeiten als Zuschlag anzusetzen. Bilanzpositionen, die in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht vorgesehen sind (zB Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen), sind als Zu- bzw Abschlag anzusetzen. Abfertigungsrückstellungen können steuerneutral in einen steuerfreien Betrag im Sinne des § 14 Abs 6 EStG 1988 transferiert werden (zur Abfertigungs- und Pensionsrückstellung des nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers siehe Rz 526 f).