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Dokument-ID: 358279
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
3.3.2.3.2 Einbringung im Fall einer nicht bilanzierenden Mitunternehmerschaft
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Soll ein Mitunternehmeranteil einer nicht bilanzierenden Mitunternehmerschaft (nicht rechnungslegungspflichtige OG oder KG, GesbR) eingebracht werden, hat die Mitunternehmerschaft zum Einbringungsstichtag einen Jahres- oder Zwischenabschluss im Sinne des § 4 Abs 1 EStG 1988 für das gesamte Vermögen aufzustellen. Für den Einbringenden liegt damit ein Wechsel der Gewinnermittlungsart zu jener nach § 4 Abs 1 EStG 1988 vor, für die Mitunternehmerschaft hat die Bilanz nur Statuscharakter.