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Dokument-ID: 359040
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
3.6.1.4.3. Maßnahmen gegen verbotene Einlagenrückgewähr
1007
Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung einer unternehmensrechtlich verbotenen Einlagenrückgewähr (siehe Rz 1085) stellen keine verbotenen Gegenleistungen dar und haben keinen Einfluss auf die Anwendung des Art III UmgrStG.