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Dokument-ID: 359049
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
3.6.2.3. Treuhandschaft
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Es stellt jedoch keinen Verstoß gegen § 19 Abs 3 UmgrStG dar, wenn der Einbringende die als Gegenleistung gewährten Anteile im Wege eines Treuhandvertrages einem Treuhänder überträgt.