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Dokument-ID: 359105
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
3.6.4.4.4 Verletzung der Anwendungsvoraussetzungen
1055
Bare Zuzahlungen, die nicht neben der Gewährung neuer Anteile oder in einem das gesetzlich vorgegebene Ausmaß überschreitenden Ausmaß geleistet werden, stellen eine dem § 19 UmgrStG widersprechende Gegenleistung dar, sodass die Einbringung nicht unter Art III UmgrStG fallen kann.