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Dokument-ID: 361402
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
4.2.4.3 Aufwertungsoption
1426
Überträgt ein Steuerinländer ausländisches Vermögen, kann gemäß § 24 Abs 1 UmgrStG in Verbindung mit § 16 Abs 3 UmgrStG abweichend von der Buchwertfortführung das ausländische Vermögen auf den höheren Teilwert einschließlich eines allfälligen Geschäfts-, Firmen- oder Mandantenwertes aufgewertet werden, wenn
- der Zusammenschluss im Ausland zur Gewinnverwirklichung führt und
- mit dem in Betracht kommenden Staat ein DBA besteht, das dafür die Anrechnungsmethode vorsieht oder eine vergleichbare innerstaatliche Maßnahme zur Vermeidung der Doppelbesteuerung getroffen wurde.