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Dokument-ID: 377124

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

6.7.3.1.2.2. Gruppeninterne Aufspaltung zur Aufnahme

1786e
Als gruppeninterne Aufspaltung des Gruppenträgers zur Aufnahme kommt nur eine Downstream-Konzern-Aufspaltung auf mindestens zwei Gruppenmitglieder in Betracht. Damit endet die Unternehmensgruppe.