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Dokument-ID: 972355

WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster

Eventsponsoring

abgeschlossen am heutigen Tag

zwischen der Firma B,
mit dem Sitz in …,
im Folgenden kurz Sponsor genannt,

und der

A Gesellschaft mbH,
mit dem Sitz in …,
im Folgenden kurz Gesponserter genannt,

wie folgt:

Präambel

Die A GmbH plant in der ersten Juliwoche 2002 in … die Durchführung der ersten Eurobeach-Volleyballmeisterschaft.

Alleiniger Veranstalter dieses Sportereignisses ist die A Gesellschaft mbH, welche auch alleine die Durchführung plant, leitet und organisiert.

I. Vertragszweck

Die Firma B stellt dem Gesponserten zur Durchführung des in der Präambel näher bezeichneten Projekts finanzielle Mittel zur Verfügung.

Als Gegenleistung verpflichtet sich der Gesponserte, den Sponsor in geeigneter werbewirksamer Weise zu erwähnen.

Die vertraglichen Hauptleistungen werden im folgenden Vertragstext noch näher definiert.

II. Leistungsumfang

Der Sponsor verpflichtet sich, dem Gesponserten bis zum … den Betrag von EUR … auf ein vom Gesponserten noch näher bekanntzugebendes Konto zu überweisen.

Als Gegenleistung verpflichtet sich der Gesponserte, folgende Werbung für den Sponsor für die Zeit der in der Präambel genannten Veranstaltung zu gewährleisten:

  1. Auf den Eintrittskarten wird der Name des Sponsors erwähnt.
  2. Beim Eintritt zum Veranstaltungsgelände wird eine Tafel in der Größe von 1,5 x 1 m angebracht, auf der der Sponsor erwähnt wird.
  3. Bei allen Werbeplakaten für die Werbeveranstaltung muss das Firmenlogo des Sponsors abgedruckt sein.
  4. Bei Bewerbung der Veranstaltung in den Printmedien ist der Name des Sponsors zu erwähnen.
  5. Bei der Siegerehrung muss der Name des Sponsors genannt werden. Auf dem T-Shirt der Dame, die den Siegerpokal überreicht, muss das Logo des Sponsors abgedruckt sein.

III. Rechte und Pflichten des Gesponserten

Die nähere Ausgestaltung der im Punkt II. definierten Sponsorhinweise obliegt ausschließlich dem Gesponserten.

Der Gesponserte verpflichtet sich jedoch, berechtigten Änderungswünschen des Sponsors unverzüglich zu entsprechen.

IV. Exklusivsponsor

Der Gesponserte verpflichtet sich, für die vertragsgegenständliche Veranstaltung keinen anderen Sponsorvertrag abzuschließen und Dritten keine Werbemaßnahmen zu ermöglichen.

V. Bereitstellung und Finanzierung von Werbeträgern

Der Sponsor verpflichtet sich, dem Gesponserten die für die in Punkt II. vereinbarten Werbemaßnahmen erforderlichen Materialien, Schilder, Logos etc zur Verfügung zu stellen. Diese Werbeträger dürfen nur für den in diesem Vertrag näher geregelten Zweck verwendet werden und sind nach Vertragsbeendigung auf Kosten des Sponsors zurückzustellen.

VI. Rechtsübertragung

Die Vertragsparteien halten ausdrücklich fest, dass durch die Überlassung der Werbemittel dem Gesponserten keine Rechte welcher Art auch immer an den Produkten, Namen bzw Immaterialgüterrechten des Sponsors übertragen werden.

VII. Werbeerfolg

Der Gesponserte übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Besucheranzahl der gesponserten Veranstaltung bzw einen erzielbaren Werbeerfolg.

VIII. Höhere Gewalt

Sollte die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die vom Gesponserten zu vertreten sind, nicht stattfinden, ist der Gesponserte verpflichtet, den in Punkt II. näher bezeichneten Betrag samt den gesetzlichen Zinsen zurückzubezahlen.

IX. Vertragsbeendigung

Dieser Vertrag erlischt mit Beendigung der gesponserten Veranstaltung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Sponsor/Gesponserte ist berechtigt, bis zum … unter Einhaltung einer Frist von … den Vertrag ohne Angabe von Gründen (oder: aus folgenden Gründen …) aufzukündigen.

X. Schriftlichkeit

Durch diese Vereinbarung werden die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner abschließend geregelt. Abreden, die vor oder bei Abschluss dieses Vertrages geschlossen worden sind, verlieren mit Unterfertigung dieses Vertrages ihre Wirksamkeit.

Nebenabreden, die nach Abschluss dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

XI. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag – einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens – unterliegt österreichischem Recht.

XII. Sonstiges

Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, von denen jedem Vertragsteil eine zusteht.

…, am …


Firma B


A Gesellschaft mbH

Anmerkungen:

Gestaltung der Sponsorhinweise
Empfehlenswert ist eine vertragliche Regelung, wer für die Ausgestaltung der Sponsorhinweise verantwortlich ist.

Bereitstellung und Finanzierung von Werbeträgern
Es empfiehlt sich, vertraglich festzuhalten, wer die Werbemittel bereitstellt bzw wer diese finanziert.

Rechtsübertragung
Dieser Punkt dient primär der Klarstellung, dass dem Gesponserten durch den Vertrag keine Rechte übertragen werden.

Werbeerfolg
Hiedurch wird klargestellt, dass dem Sponsor gegenüber dem Gesponserten bei mangelnder Werbewirkung keine Rechte zustehen.

Höhere Gewalt
Eine solche Regelung ist auf jeden Fall zu empfehlen, da dadurch genau festgelegt wird, wer die Gefahr bei Entfall der Veranstaltung zu tragen hat.

Nebenabreden
Diese Klausel soll die Rechtssicherheit erhöhen, da der Vertrag die einzig maßgebende Urkunde ist.