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PSA richtig und sicher kombinieren
Kommt PSA zum Einsatz, kann es betriebsbedingt nötig sein, mehrere PSA kombiniert zu verwenden. Was optimalen Schutz bieten soll, kann im Einzelfall aber zu neuen Sicherheitsrisiken führen. Was müssen Arbeitgeber beachten, um diese zu vermeiden?
Seminartipp zum Beitrag:
Sehr häufig bestehen im Arbeitsprozess mehrere Gefährdungen gleichzeitig, zB Lärm und gefährliche Arbeitsstoffe oder das Risiko von Schnittverletzungen und Kälteschutzkleidung. Lassen sich diese Gefahren nicht technisch bzw organisatorisch minimieren, müssen Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden, die vor allen Restgefährdungen schützen. Sind diese jedoch nicht ganz kompatibel, kann das neue Sicherheitsrisiken hervorrufen. Um zu entscheiden, ob die einzelnen PSA-Teile miteinander kompatibel sind, ist eine Kompatibilitätsprüfung durchzuführen.
Die Kompatibilität verschiedener PSA ist vor dem Einsatz zu prüfen
Sicherheitsbrille, Sicherheitsschuhe und Gehörschutz oder Schutzschild, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe – stammen sie vom selben Hersteller, ist dieser dazu verpflichtet, die Kompatibilität im Auge zu haben und die Unternehmen entsprechend zu beraten. Darüber hinaus müssen die Arbeitgeber im Zuge der Gefährdungsbeurteilung nochmals prüfen, ob die kombinierte PSA bei Ihren Arbeitsprozessen auch wirklich rundum schützt.
Aber nicht immer werden verschiedene PSA vom selben Hersteller bezogen. In diesem Fall sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und sie müssen auch die Kompatibilität der einzelnen PSA miteinander sicherstellen.
Ein Beispiel:
Die Schutzhandschuhe und die Schutzkleidung zum Schutz vor gefährlichen Arbeitsstoffen, die die Haut schwer schädigen können, werden von verschiedenen Herstellern bezogen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber im Zuge der Gefährdungsbeurteilung zB prüfen, ob die Haut am Übergang von Handschutz zu Schutzkleidung lückenlos geschützt ist. Auch ist zu prüfen, ob die Kombination die Arbeitstätigkeiten behindert.
Was umfasst eine Kompatibilitätsprüfung?
Die oben genannten Kriterien – mangelnder Schutz oder Behinderung der Arbeitstätigkeit – sind nicht die einzigen, die geprüft werden müssen. Zu berücksichtigen ist beispielsweise auch, wie es um die Bewegungsfreiheit steht, ob die Mitarbeiter ungehindert kommunizieren können, ob die Wahrnehmung aller wichtigen Prozesse und Signale uneingeschränkt gewährleistet ist, und ob die PSA den nötigen Komfort bietet.
In Summe sind die folgenden Kriterien einzubeziehen:
- Wie schnell und wie einfach kann die PSA angezogen und abgelegt werden?
- Ist die PSA an verschiedene Körperformen und -größen anpassbar?
- Sind Wahrnehmung und Kommunikation vollumfänglich möglich?
- Wie schwer ist jede einzelne PSA, wie schwer sind sie gemeinsam?
- Gibt es negative Wechselwirkungen, die die Sicherheit beeinträchtigen?
- Ist die Sicherheit auch dann gewährleistet, wenn die PSA mit nicht schützender persönlicher Ausrüstung kombiniert wird?
- Wie ist die Schutzwirkung aller PSA gemeinsam in verschiedenen Arbeitspositionen?
- Beseht der Schutz für alle denkbaren Tätigkeiten, für jede PSA einzeln und für die Kombination der PSA?
- Wie beurteilen die Mitarbeiter den Tragekomfort?
Praxistipp:
Nutzen Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, Muster-PSA zur Prüfung heranzuziehen und beziehen Sie Ihre Mitarbeiter in die Prüfung mit ein. Das bietet Ihnen eine hohe Sicherheit, dass die PSA für den Arbeitsprozess optimal passt, und erhöht die Akzeptanz seitens Ihrer Mitarbeiter.