Bewertung und Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
In der momentanen Covid-19-Krise hat die Bedeutung von persönlicher Schutzausrüstung (kurz PSA) im alltäglichen Gebrauch erheblich zugenommen.
In der Arbeitswelt ist sie jedoch schon lange etabliert und ein wichtiger Punkt für viele Unternehmen und deren Mitarbeiter. Jedoch gibt es auch hier immer wieder Missverständnisse und Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Eine zentrale Frage ist, welche PSA überhaupt getragen werden muss bzw welche PSA benötigt wird. Die Antwort darauf ist nicht immer so trivial, wie sie anfangs erscheinen mag. Es gibt eine eigene Verordnung dazu, welche dieses Thema abdeckt.
In der PSA-Verordnung sind für die großen Gruppen der Schutzausrüstung, wie Schuhe, Helme, Atemschutzgeräte aber auch persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz einige Punkte besonders zu berücksichtigen.
Dies betrifft Maßnahmen wie Auswahl, Bewertung, Unterweisung und Schulung zur entsprechenden PSA und auch die wiederkehrenden Prüfungen. Die Unterweisung und Schulung ist sehr wichtig, da dadurch eine sachgemäße Nutzung sowie eine entsprechende Funktionalität bzw Gebrauchstauglichkeit gewährleistet wird.
Welche PSA wird im Betrieb überhaupt benötigt?
Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern eine entsprechende PSA zur Verfügung stellen. Doch wie weiß ich als Arbeitgeber, welche PSA notwendig ist? Dafür muss der Arbeitsplatz zuerst evaluiert werden. Erst wenn ich den Arbeitsplatz und vor allem seine Gefahren kenne, kann ich mit entsprechender Schutzausrüstung die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen deutlich reduzieren. Diese Arbeitsplatzevaluierung muss entsprechend dokumentiert werden, was schon durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verlangt wird.
Bewertung und Beschaffenheit von PSA
Anhand der Arbeitsplatzevaluierung kann ermittelt werden, welche PSA überhaupt notwendig ist. Als Arbeitgeber kann ich jedoch nicht einfach irgendeine Schutzausrüstung nehmen. Ich muss mich zuerst davon überzeugen, dass diese für den speziellen Einsatzzweck auch geeignet ist. Dies ist zB bei Arbeitshandschuhen nicht immer so einfach. Einige Handschuhe bieten Schutz gegen mechanische Risiken, wie zB Schnitte, schützen aber überhaupt nicht gegen Chemikalien. Auch die entsprechende Einsatzdauer und -häufigkeit muss entsprechend berücksichtigt werden.
Ein Problem, welches in der Praxis oft auftritt, ist die gemeinsame Benutzung von PSA. Diese sind oft nicht miteinander kompatibel bzw schützen dann nicht mehr so wie gewünscht. Die mangelnde Kompatibilität sieht man oft bei Schutzhelmen, welche mit Gehörschützern und Schutzbrillen gemeinsam getragen werden. Wird der gemeinsame Einsatz nicht schon beim Kauf berücksichtigt, ist eine kombinierte Nutzung später fast unmöglich. Der Gehörschutz schließt nicht korrekt ab, da er am Helm ansteht oder auch die Brille dichtet nicht ordnungsgemäß ab, da der Helm permanent auf den Rahmen drückt.
Auswahl von PSA
Bei der Auswahl und Bewertung von PSA sollten vor allem die Präventivfachkräfte (Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte) zu Rate gezogen werden. Auch die betroffenen Personengruppen sollten ein gewisses Mitspracherecht oder mehrere Auswahlmöglichkeiten bei der PSA haben dürfen, da sie am meisten davon betroffen sind. Es hat sich in der Praxis ebenfalls bewährt, wenn es die Möglichkeit zum Ausprobieren oder Probetragen von unterschiedlichen Modellen gibt, da die Akzeptanz (sowie die Wertschätzung) der Mitarbeiter dadurch deutlich gesteigert werden kann.
Andererseits gibt es kaum die Zustimmung der Mitarbeiter, wenn jemand aus dem Betrieb einfach blindlings die billigsten Modelle (welche nicht zwangsläufig schlechter sind als teurere) wählt und sie den Personen „aufzwingt“.
Die Auswahl und Bewertung von PSA bleibt bei aller Umsicht oft ein Drahtseilakt, bei dem viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefragt sind.