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05.12.2022 | Arbeitsrecht | ID: 1127647

Ausgleichstaxe 2023

WEKA (aga)

Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten Dienstnehmer mit Behinderung eine Ausgleichstaxe fällig. Anbei finden Sie die Werte für 2023.

Ausgleichstaxe

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2023:

Anzahl der Arbeitnehmer

Monatliche Ausgleichstaxe 2023

0–24 Arbeitnehmer

keine

25–99 Arbeitnehmer

EUR

292,00

100–399 Arbeitnehmer

EUR

411,00

400 und mehr Arbeitnehmer

EUR

435,00

Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.

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