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Photovoltaik-Boom: Seit 05.10.2022 ist die EAG-Marktprämie verfügbar
Am 05.10.2022 ist die Marktprämienverordnung in Kraft getreten. Damit sind ab sofort alle im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) verankerten Förderungen für Photovoltaikanlagen verfügbar.
Bereits seit dem Frühjahr 2022 konnte ein Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher als erste bundesweit verfügbare Förderschiene des EAG beantragt werden. Diese Förderung wurde in Form einer Einmalzahlung bei der Errichtung der Anlage gewährt. Im Gegensatz dazu gleicht die Marktprämie die Differenz zwischen den Produktionskosten und dem durchschnittlichen Marktstrompreis für eine bestimmte Dauer ganz oder teilweise aus.
Ansturm auf Photovoltaik-Anlagen
Neben den starken Anreizen in Form von Förderungen haben die gestiegenen Energiepreise in jüngster Zeit zu einem regelrechten Ansturm auf Photovoltaikanlagen geführt. Dabei sind Errichter von PV-Dachanlagen in vielen Bundesländern klar im Vorteil: Sie profitieren von vereinfachten Verfahren bei bau- und elektrizitätsrechtlichen Bewilligungen.
Besondere Bedeutung von PV-Dachanlagen
Auch beim geplanten PV-Ausbau bis 2030 spielen PV-Anlagen auf Dachflächen eine wichtige Rolle, da auf Dachflächen weniger Konflikte mit konkurrierenden Möglichkeiten der Flächennutzungen drohen, wie dies beispielsweise bei Agri-PV- oder Freiflächenanlagen der Fall ist.
Technische Herausforderungen bei der Errichtung von PV-Dachanlagen
Doch PV-Dachanlagen bringen auch einige technische Herausforderungen mit sich, zB zu:
- Standsicherheit – auch unter Schnee- und Windlast,
- Wasserdichtheit des Dachs,
- Schutz der Anlage vor Hochwasser,
- Brand- und Blitzschutz sowie
- Blendung.
Regulative Vorgaben zur Lösung dieser technischen Herausforderungen, die sich bei der Errichtung einer PV-Dachanlage stellen, befinden sich ua in:
- ÖNORM M 7778 (Montageplanung und Montage von thermischen Solarkollektoren und Photovoltaikmodulen)
- Eurocode 1–8 (Normenreihe zu Konstruktion und Bemessung von Bauwerken)
- OVE-Richtlinie R 11-1 (PV-Anlagen – Zusätzliche Sicherheitsanforderungen - Teil 1: Anforderungen zum Schutz von Einsatzkräften der Feuerwehr)
- OVE-Richtlinie R 11-3 (Blendung durch Photovoltaikanlagen)
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