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Inhalt Dienstvertrag
Praxiswissen
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Inhalt Dienstvertrag
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag hat mindestens den Beginn des Arbeitsverältnisses, die Höhe des Entgelts, das Ausmaß des jährlichen Urlaubes oder die vereinbarte Normalarbeitszeit zu enthalten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247573 -
Beginn des Dienstverhältnisses
Der Beginn des Dienstverhältnisses ist mit gegenseitigen Rechten und Pflichten verbunden. Es empfiehlt sich daher den Beginn des Arbeitsverhältnisses genau zu fixieren.Severin Hammer - Sabine Barbach - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987475 -
Konkurrenzklausel
Unter Konkurrenzklausel versteht man eine Vereinbarung, durch die der Dienstnehmer für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987618