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Praxiswissen
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Inhalt Dienstvertrag
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag hat mindestens den Beginn des Arbeitsverältnisses, die Höhe des Entgelts, das Ausmaß des jährlichen Urlaubes oder die vereinbarte Normalarbeitszeit zu enthalten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247573 -
Beginn des Dienstverhältnisses
Der Beginn des Dienstverhältnisses ist mit gegenseitigen Rechten und Pflichten verbunden. Es empfiehlt sich daher den Beginn des Arbeitsverhältnisses genau zu fixieren.Severin Hammer - Sabine Barbach - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987475 -
Konkurrenzklausel
Unter Konkurrenzklausel versteht man eine Vereinbarung, durch die der Dienstnehmer für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987618 -
Arbeitszeit
Im Dienstvertrag muss eine Vereinbarung über die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit enthalten sein. Auch die Abgeltung von Überstunden sowie von Mehrarbeit sollte bereits im Dienstvertrag geregelt werden.Redaktion WEKA - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252910 -
Diensterfindungen
In diesem Fachbeitrag finden Sie umfassende Informationen darüber, was als eine Diensterfindung zu zählen ist.Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987636 -
Dienstreise und Reisezeit
Reisezeiten während Dienstreisen werden grundsätzlich abgegolten. Sie können allerdings geringer oder gar nicht entlohnt werden, wenn es sich dabei um reine Reisezeiten ohne Erbringung einer Arbeitsleistung handelt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242736 -
Kollektivvertrag und Entgelt
In diesem Beitrag finden Sie Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen.Diana Holzinger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987523 -
Entgeltfortzahlung und Krankenstandsbestätigung
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Arbeitsunfalls an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung.WEKA (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252717 -
Probearbeitsverhältnis
Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Vereinbarung einer Probezeit.Severin Hammer - Sabine Barbach - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987515 -
Arbeitsort
Der Standort des Betriebs bei Vertragsabschluss ist – ausgenommen ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen – regelmäßig der Arbeitsort.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987460