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Urlaub, Dienstverhinderung
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Urlaub
Arbeitnehmer haben in der Regel 25 Arbeitstage Urlaubsanspruch.
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Krankenstand
Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, ohne Verzug einen Krankenstand dem Arbeitgeber zu melden.
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Schwangerschaft, Karenz
Gibt eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft bekannt, treten eine Reihe von Melde- und Mitteilungspflichten ein.
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Sonstige Gründe
Persönliche Dienstverhinderungsgründe können zB sein: eigene Hochzeit, Geburt des eigenen Kindes, der Todesfall eine nahen Angehörigen oder ein Arztbesuch.