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Schwangerschaft, Karenz
Gibt eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft bekannt, treten eine Reihe von Melde- und Mitteilungspflichten ein.
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Schwangerschaft - Meldepflichten von Arbeitnehmerin und Arbeitgeber
Sobald eine Arbeitnehmerin schwanger ist, hat sie eine Reihe von wichtigen Melde- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber zu erfüllen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243320 -
Meldung – Schwangerschaft (Arbeitsinspektorat)
Dieses Muster dient als Vorlage einer Meldung der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin an das Arbeitsinspektorat.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | doc | 54,50 kB | Dokument-ID: 233477 -
Schutzfristen vor und nach der Entbindung
Unter Schutzfrist versteht man das absolute Beschäftigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen vor einer Entbindung und das absolute Beschäftigungsverbot der Arbeitnehmerin nach einer Entbindung.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248334 -
Ansprüche der Arbeitnehmerin während der Schutzfrist
Bis zu Beginn der Schutzfrist (Beschäftigungsverbot) hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Entgelt vom Arbeitgeber. Danach hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Wochengeld gegenüber der Gebietskrankenkasse.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243402 -
Beschäftigungsverbote und Beschäftigungseinschränkungen gem MSchG
Im MSchG sind zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes Beschäftigungsverbote und Beschäftigungseinschränkungen vorgesehen, die vom Arbeitgebern unbedingt eingehalten werden müssen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248410 -
Karenzurlaub – Anspruch, Beginn und Dauer
Die Karenz beginnt im Anschluss an die Schutzfrist (Beschäftigungsverbot) nach der Geburt des Kindes oder im Anschluss an den Karenzteil des Partners und dauert höchstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258336 -
Karenzvereinbarung
Muster einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Beginn und Ende der ElternkarenzWEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 827578 -
Karenz – Mitteilung an den Dienstgeber
Hier befindet sich das Muster für eine fristgerechte Meldung an den Dienstgeber, dass die Dienstnehmerin im Anschluss an die Schutzfrist gem § 15 MSchG einen Karenzurlaub in Anspruch nehmen wird.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970340