Über 100 Mustervorlagen, Fachinformation und Beispiele zur Abrechnung von Dienstnehmern
» Mehr Infos zum Portal Personalverrechnung
Lohnpfändung
-
Pfändung von Bezügen
Bei der Lohnpfändung beantragt ein Gläubiger die gerichtliche Pfändung der Lohnforderungen. Nach dem Einlangen einer Lohnpfändung muss der Dienstgeber bestimmte Pflichten beachten.
-
Aufrechnung im aufrechten Dienstverhältnis
Rechtsgeschäftliche Verfügungen über unpfändbare Forderungen (Existenzminimum) sind rechtlich unwirksam. Damit soll dem Arbeitnehmer ein Mindesteinkommen garantiert werden.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257888