Lohnpfändung

  • Pfändung von Bezügen

    Bei der Lohnpfändung beantragt ein Gläubiger die gerichtliche Pfändung der Lohnforderungen. Nach dem Einlangen einer Lohnpfändung muss der Dienstgeber bestimmte Pflichten beachten.

  • Aufrechnung im aufrechten Dienstverhältnis

    Rechtsgeschäftliche Verfügungen über unpfändbare Forderungen (Existenzminimum) sind rechtlich unwirksam. Damit soll dem Arbeitnehmer ein Mindesteinkommen garantiert werden.
    Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257888